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11.11.2018
Betriebskosten - Die zweite Miete
Die „zweite Miete“ und die Gewobag
Mit der Kooperationsvereinbarung (KOV) „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) ist die Erhöhung der Mieten auf max. 2% jährlich gedeckelt worden. 98% der Einnahmen der LWU kommen aus der Hausbewirtschaftung und abzurechende Betriebskosten (BEKO).[1]
Dies dürfte auch für die Gewobag gelten.
Also sind es die MieterInnen die mit ihren monatlichen BEKO-Zahlungen
den Expansionskurs der LWU finanzieren. Mehr im folgenden pdf::

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Konstituierende Sitzung des Mieterrats am 12.03.2019.